Recht & Compliance

Ipanema International

Version 1.0 – Mai 2026

Inhaltsverzeichnis

1. AML- und KYC-Richtlinie


Ipanema International verpflichtet sich, seine Geschäftstätigkeit in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche (“AML”), zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung (“CTF”), zu Sanktionen und zur Kundenidentifizierung (“KYC”) auszuüben.

 

Im Rahmen unserer Compliance-Verfahren führen wir unter Umständen Identitätsprüfungen und Sorgfaltsprüfungen bei Kunden, Vertragspartnern, Anlegern, Vermittlern und verbundenen Parteien durch.

 

Wir behalten uns vor, Unterlagen und Informationen anzufordern, darunter unter anderem:

  • Ausweisdokumente;
  • Adressnachweis;
  • Unternehmensregisterunterlagen;
  • Angaben zum letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümer (“UBO”);
  • Unterlagen zur Herkunft der Mittel;
  • transaktionsbezogene Informationen;
  • Erklärungen im Zusammenhang mit der Einhaltung von Vorschriften.
 

Ipanema International behält sich das Recht vor, eine fortlaufende Compliance-Überwachung sowie eine verstärkte Sorgfaltsprüfung durchzuführen, sofern dies aufgrund der Art der Transaktion, der Rechtsordnung, des Risikoprofils oder der geltenden Vorschriften als erforderlich erachtet wird.

 

Wir sind berechtigt, Dienstleistungen ohne vorherige Ankündigung zu verweigern, auszusetzen oder zu beenden, wenn:

  • es werden keine ausreichenden Unterlagen zur Einhaltung der Vorschriften vorgelegt;
  • es kommen Bedenken hinsichtlich Sanktionen auf;
  • verdächtige Aktivitäten festgestellt werden;
  • es besteht der Verdacht auf Betrugs- oder Korruptionsrisiken;
  • gesetzliche oder behördliche Verpflichtungen erfordern solche Maßnahmen;
  • Reputations- oder Compliance-Risiken werden identifiziert.
 

Alle Compliance-Prüfungen werden risikobasiert durchgeführt und können die Einbeziehung externer Compliance-Dienstleister, Rechtsberater oder regulatorischer Prüftools umfassen.

 

Die Kunden tragen weiterhin die volle Verantwortung für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit aller bereitgestellten Informationen und Unterlagen.

 

Ipanema International haftet nicht für Verluste, Verzögerungen, Schäden oder Folgen, die sich aus Konformitätsprüfungen, Verifizierungsverfahren oder der Verweigerung bzw. Beendigung von Dienstleistungen im Rahmen dieser Richtlinie ergeben.

2. Bekämpfung von Bestechung und Korruption

Ipanema International verfolgt eine strikte Null-Toleranz-Politik in Bezug auf Bestechung, Korruption, unethisches Verhalten und unlautere Geschäftspraktiken.

Wir verpflichten uns, unsere Geschäftstätigkeit in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption, einschließlich internationaler Compliance-Standards, auszuüben.

Von Kunden, Vertragspartnern, Vermittlern und Geschäftspartnern wird erwartet, dass sie bei allen Geschäften im Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen und Transaktionen integer, transparent und professionell handeln.

Die folgenden Aktivitäten sind strengstens untersagt:

  • Bestechung von Amtsträgern;
  • Bestechung im Geschäftsverkehr;
  • Schmiergeldvereinbarungen;
  • Schmiergelder;
  • unzulässige finanzielle Vorteile;
  • betrügerisches Verhalten;
  • Verschweigen wesentlicher Informationen;
  • korrupte Geschäftspraktiken.

Ipanema International behält sich das Recht vor, Compliance-Prüfungen durchzuführen und zusätzliche Informationen anzufordern, wenn Korruptions- oder Integritätsrisiken festgestellt werden.

Wir behalten uns das Recht vor, Dienstleistungen unverzüglich zu verweigern, auszusetzen oder zu beenden, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass rechtswidriges, unethisches oder korruptes Verhalten vorliegt.

Jeder Versuch, Entscheidungen durch unzulässige Zahlungen, Geschenke, Vergünstigungen oder Anreize zu beeinflussen, ist strengstens untersagt.

Kunden und Geschäftspartner sind weiterhin allein für die Einhaltung aller geltenden Antikorruptionsgesetze in ihren jeweiligen Rechtsordnungen verantwortlich.

Ipanema International haftet nicht für Verluste, Verzögerungen, Schäden oder Folgen, die sich aus Compliance-Maßnahmen, Untersuchungen oder der Beendigung von Dienstleistungen im Rahmen dieser Richtlinie ergeben.

3. Einhaltung von Sanktionsvorschriften

Ipanema International verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden internationalen Sanktionsgesetze und -vorschriften, einschließlich der von staatlichen und internationalen Behörden verwalteten Sanktionsprogramme.

Wir behalten uns das Recht vor, Sanktionsprüfungen und Compliance-Prüfungen in Bezug auf Kunden, Gegenparteien, Vermittler, Transaktionen und verbundene Parteien durchzuführen.

Dienstleistungen können eingeschränkt, ausgesetzt oder verweigert werden, wenn Bedenken hinsichtlich Sanktionen oder Compliance-Risiken festgestellt werden.

Folgende Umstände können zur Verweigerung oder zur Beendigung der Dienstleistungen führen:

  • Kontakte zu sanktionierten Personen oder Organisationen;
  • Transaktionen im Zusammenhang mit eingeschränkten Rechtsordnungen;
  • Versuche, Sanktionsvorschriften zu umgehen;
  • Verschleierung der wirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse;
  • Nichtbefolgung von Compliance-Anforderungen;
  • Aktivitäten, die rechtliche oder rufschädigende Risiken mit sich bringen.

Kunden und Vertragspartner sind dafür verantwortlich, die Einhaltung aller geltenden Sanktionsgesetze und -vorschriften in ihren jeweiligen Rechtsordnungen sicherzustellen.

Ipanema International kann Unterlagen und Informationen anfordern, darunter:

  • Dokumente zur Identitätsprüfung;
  • Unternehmensbeteiligungsstrukturen;
  • Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten;
  • Unterlagen zur Herkunft der Mittel;
  • transaktionsbezogene Informationen;
  • Konformitätserklärungen.

Bei Compliance-Prüfungen können externe Überprüfungsdienstleister, Rechtsberater oder öffentlich zugängliche Sanktionsdatenbanken hinzugezogen werden.

Ipanema International haftet nicht für Verluste, Verzögerungen, Schäden oder Folgen, die sich aus Sanktionsprüfungen, Compliance-Verfahren oder der Aussetzung oder Beendigung von Dienstleistungen im Rahmen dieser Richtlinie ergeben.

4. Standards für die Sorgfaltsprüfung

Ipanema International wendet einen risikobasierten Sorgfaltsansatz in Bezug auf Kunden, Gegenparteien, Transaktionen, Vermittler und Geschäftsbeziehungen an.

Due-Diligence-Prüfungen können vor, während und nach der Erbringung von Dienstleistungen durchgeführt werden, sofern dies aufgrund der Art der Transaktion, der Rechtsordnung, des Risikoprofils oder der geltenden rechtlichen und Compliance-Verpflichtungen als angemessen erachtet wird.

Unsere Due-Diligence-Verfahren können die Prüfung und Überprüfung folgender Punkte umfassen:

  • Identitätsdaten;
  • Unternehmensbeteiligungsstrukturen;
  • Letztendlich wirtschaftlich Berechtigte (“UBOs”);
  • Finanzierungsquelle und Vermögensquelle;
  • Hintergrund und Zweck der Transaktion;
  • kommerzielle Geschäftspartner;
  • regulatorische Risiken und Reputationsrisiken;
  • öffentlich zugängliche Informationen;
  • Dokumentation im Zusammenhang mit der Einhaltung von Vorschriften.

Kunden und Vertragspartner sind dafür verantwortlich, auf Anfrage korrekte, vollständige und aktuelle Informationen und Unterlagen vorzulegen.

Werden die angeforderten Informationen nicht bereitgestellt oder wird die angeforderte Zusammenarbeit nicht geleistet, kann dies zu Verzögerungen, zur Aussetzung oder zur Beendigung der Dienstleistungen führen.

Ipanema International kann im Rahmen von Due-Diligence-Prüfungen auf externe Berater, Gutachter, Compliance-Dienstleister, Juristen oder externe Datenquellen zurückgreifen.

Due-Diligence-Prüfungen werden ausschließlich zum Zwecke der internen Risikobewertung und der Einhaltung von Vorschriften durchgeführt und stellen keine Rechts-, Finanz-, Anlage- oder aufsichtsrechtliche Beratung dar.

Die Kunden tragen weiterhin die volle Verantwortung dafür, vor dem Abschluss einer Transaktion oder der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung eigene unabhängige Untersuchungen, rechtliche Prüfungen und fachliche Bewertungen durchzuführen.

Ipanema International haftet nicht für Verluste, Schäden oder Folgen, die sich aus unrichtigen Informationen, dem Verhalten Dritter, nicht offengelegten Risiken oder Entscheidungen von Kunden oder Gegenparteien ergeben.

5. Einhaltung internationaler Vorschriften

Ipanema International verpflichtet sich, seine Geschäftstätigkeit in Übereinstimmung mit den geltenden internationalen Gesetzen, Vorschriften und Compliance-Standards auszuüben.

Angesichts des internationalen Charakters unserer Aktivitäten können Transaktionen und Geschäftsbeziehungen verschiedene Rechtsordnungen, regulatorische Rahmenbedingungen und Compliance-Verpflichtungen betreffen.

Wir erwarten von Kunden, Gegenparteien, Vermittlern und Geschäftspartnern, dass sie alle geltenden Vorschriften einhalten:

  • Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche;
  • Gesetze zur Korruptionsbekämpfung;
  • Sanktionsvorschriften;
  • Steuergesetze;
  • Unternehmensvorschriften;
  • Immobilienvorschriften;
  • Beschränkungen im internationalen Handel;
  • örtliche Genehmigungsvorschriften;
  • geltende Compliance-Verpflichtungen.

Ipanema International behält sich das Recht vor, Informationen, Unterlagen oder zusätzliche Nachweise anzufordern, sofern dies aus Compliance-, rechtlichen oder risikomanagementbezogenen Gründen erforderlich ist.

Wir können Dienstleistungen verweigern, aussetzen oder beenden, wenn:

  • es kommen Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften auf;
  • rechtliche oder aufsichtsrechtliche Risiken werden ermittelt;
  • die erforderlichen Unterlagen wurden nicht vorgelegt;
  • es besteht der Verdacht auf rechtswidriges oder unethisches Verhalten;
  • Es gelten internationale Beschränkungen;
  • Reputationsrisiken werden identifiziert.

Compliance-Verfahren können die Zusammenarbeit mit externen Rechtsberatern, Compliance-Experten, Beratern oder externen Dienstleistern beinhalten.

Die Kunden sind allein dafür verantwortlich, die Einhaltung aller für ihre Aktivitäten, Transaktionen, Investitionen und Rechtsordnungen geltenden Gesetze und Vorschriften sicherzustellen.

Keine der in dieser Richtlinie oder unseren Dienstleistungen enthaltenen Angaben darf als rechtliche, aufsichtsrechtliche, finanzielle oder steuerliche Beratung ausgelegt werden.

Ipanema International haftet nicht für Verluste, Schäden, Verzögerungen oder Folgen, die sich aus Compliance-Verfahren, behördlichen Maßnahmen, dem Verhalten Dritter oder der Verweigerung bzw. Beendigung von Dienstleistungen im Rahmen dieser Richtlinie ergeben.

6. Hinweis zu Immobilienrisiken

Ipanema International kann im Zusammenhang mit internationalen Immobilientransaktionen und -möglichkeiten Beratung, Vermittlungsdienste und geschäftliche Unterstützung anbieten.

Internationale Immobilientransaktionen, einschließlich Transaktionen in Schwellenländern wie Brasilien, können mit erheblichen rechtlichen, finanziellen, operativen und regulatorischen Risiken verbunden sein.

Zu diesen Risiken können unter anderem gehören:

  • Eigentumsstreitigkeiten;
  • Unregelmäßigkeiten bei den Eigentumsverhältnissen;
  • Bebauungsvorschriften;
  • Fragen zu Genehmigungen und Lizenzen;
  • Änderungen der Rechtsvorschriften;
  • Steuerverbindlichkeiten;
  • Baurisiken;
  • Umweltverbindlichkeiten;
  • Wechselkursschwankungen;
  • Marktvolatilität;
  • Betrugsrisiken;
  • Fehlverhalten Dritter.

Ipanema International garantiert nicht eigenständig:

  • Eigentumsrechte;
  • Grundbuchauszüge;
  • Rechtsstatus von Vermögenswerten;
  • Genehmigungen oder Zulassungen;
  • Bewertungsgenauigkeit;
  • zukünftige Marktentwicklung;
  • Anlagerenditen;
  • Erklärungen Dritter.

Die Kunden sind weiterhin allein dafür verantwortlich, ihre eigenen unabhängigen:

  • rechtliche Due-Diligence-Prüfung;
  • Finanzanalyse;
  • technische Prüfungen;
  • Steuerbescheide;
  • Behördenprüfungen;
  • wirtschaftliche Bewertungen.

Kunden wird dringend empfohlen, vor Abschluss einer Transaktion qualifizierte lokale Rechtsberater, Notare, Steuerberater, Ingenieure und zugelassene Immobilienfachleute in der jeweiligen Rechtsordnung hinzuzuziehen.

Ipanema International handelt ausschließlich als unabhängiger Berater und gewerblicher Vermittler und nicht als zugelassener Immobilienmakler, Rechtsberater, Finanzberater oder Treuhänder, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart und gesetzlich zulässig ist.

Ipanema International haftet nicht für Verluste, Schäden, Verzögerungen, Streitigkeiten oder Folgen, die sich ergeben aus:

  • Immobilientransaktionen;
  • Verhalten Dritter;
  • Eigentumsstreitigkeiten;
  • regulatorische Fragen;
  • Marktbedingungen;
  • Investitionsentscheidungen;
  • unvollständige oder unrichtige Angaben;
  • Handlungen oder Unterlassungen Dritter.

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